Immobilienbesicherung

Immobilie beleihen

Liquidität über eine erstrangige Grundschuld – notariell strukturiert, diskret und individuell kalkuliert.

Ab 10.000 € | Terminbasiert | Notariell strukturiert

Vermögensbasiert

Immobilienbesicherung in Frankfurt – Liquidität über werthaltige Objekte

Die Immobilienbesicherung ist eine notariell strukturierte Lösung, bei der eine Immobilie über eine Grundschuld als Sicherheit für ein zeitlich begrenztes Darlehen dient. Anders als bei beweglichen Pfandwerten wird die Immobilie dabei nicht verwahrt, sondern dinglich besichert, sie bleibt also in Ihrem Eigentum und Ihrer Nutzung. Für Eigentümer ist das eine Möglichkeit, kurzfristig Liquidität zu gewinnen, ohne ihr Objekt verkaufen oder eine bestehende Finanzierung ablösen zu müssen. Angesprochen sind vor allem Unternehmer, Investoren und Privatpersonen, die über werthaltigen Immobilienbesitz verfügen und diesen gezielt als Sicherheit einsetzen möchten, etwa zur Überbrückung,

für eine Investitionsgelegenheit oder zur kurzfristigen Freisetzung gebundenen Kapitals. Wer in Frankfurt eine Immobilie besichern lassen möchte, findet bei VI Pfand Office eine diskrete, individuell kalkulierte Struktur. Dieser Bereich unterscheidet sich deutlich von Gold, Uhren oder Fahrzeugen und erfordert eine gesonderte Prüfung. Als spezialisierter Ansprechpartner für die Immobilienbesicherung in Frankfurt begleiten wir jeden Fall persönlich und vertraulich. Eine Übersicht aller Assetklassen, die wir als Sicherheit annehmen, finden Sie unter Vermögenswerte beleihen.

Prinzip

Immobilie beleihen statt verkaufen

Wer kurzfristig Kapital benötigt, muss eine Immobilie nicht veräußern. Beim Beleihen bleibt das Eigentum erhalten: Die Immobilie dient lediglich als Sicherheit, abgebildet über eine erstrangige Grundschuld. Verwandt ist das Prinzip mit dem Pfandkredit für bewegliche Werte, bei der Immobilie tritt jedoch eine notarielle Sicherheitenstruktur an die Stelle der Verwahrung. So verschaffen Sie sich Liquidität und behalten Ihr Objekt.

Geeignete Objekte

Welche Objekte sich zur Beleihung eignen

Maßgeblich ist ein werthaltiges Objekt mit klarer Eigentumslage und belastbarem Liquidationswert. Geeignet sind insbesondere:

Wohnimmobilien in guter Lage
Vermietete Objekte mit stabilen Mieteinnahmen
Gewerbeobjekte nach individueller Prüfung

Bevorzugt wird die Möglichkeit, eine erstrangige Grundschuld einzutragen; in bestimmten Fällen ist auch eine nachrangige Besicherung im zweiten Rang möglich. Bestehende Belastungen, Wohnrechte, Leerstand oder eine schwache Lage senken den Beleihungsrahmen oder schließen eine Besicherung aus.

Wertermittlung

Wie wir den Wert Ihrer Immobilie ermitteln

Die Bewertung erfolgt konservativ. Grundlage ist nicht der Makler- oder Wunschwert, sondern ein realistischer Liquidationswert, also der Erlös bei einer sicheren Verwertung. Berücksichtigt werden:

Lage und Objektart

Marktgängigkeit und Nachfrage

Eigentums- und Grundbuchlage

Rang und bestehende Belastungen

Erträge

Mieteinnahmen, soweit belastbar

Verwertungsdauer

Sechs bis neun Monate oder länger

Der Beleihungsrahmen liegt bei etwa 35 bis 50 Prozent des konservativen Liquidationswerts. Bei rechtlichen Belastungen oder unklarer Verwertung fällt er deutlich niedriger aus.

Sicherheiten

Das Sicherheitenpaket

Die Besicherung wird notariell strukturiert. Je nach Fall kommen folgende Elemente zum Einsatz:

Sicherungsgrundschuld, bevorzugt im ersten Rang, in bestimmten Fällen auch im zweiten Rang

Dingliche Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das Grundstück

Notarielles persönliches Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung

Abtretung von Miet- und Versicherungsforderungen

Mitwirkungspflichten bei einem freihändigen Verkauf nach Fälligkeit

Welche Bausteine konkret greifen, hängt vom Objekt und der individuellen Konstellation ab und wird gemeinsam mit Notar und Gutachter festgelegt.

Ablauf

Ablauf der Immobilienbesicherung

Der Prozess ist umfangreicher als bei beweglichen Werten und läuft in mehreren Schritten:

1. Anfrage

Objektdaten, Grundbuchauszug, Gutachten und Angaben zu Belastungen und Mieteinnahmen.

2. Vorprüfung

Prüfung von Lage, Eigentum, Rang und Verwertbarkeit; indikative Spanne.

3. Bewertung

Ermittlung des konservativen Liquidationswerts, bei Bedarf mit Gutachter.

4. Notarielle Strukturierung

Sicherheitenpaket gestalten, erstrangige Grundschuld eintragen.

5. Vertrag & Auszahlung

Nach Eintragung und Beurkundung erfolgt die Auszahlung.

Eine erste grobe Orientierung erhalten Sie über unseren Pfandwert-Rechner. Der verbindliche Wert ergibt sich erst aus der individuellen Prüfung.

Immobilienbeleihung im 2. Rang

Wir bevorzugen den ersten Rang im Grundbuch, prüfen in bestimmten Fällen aber auch eine Beleihung im zweiten Rang. Eine Beleihung im 2. Rang bedeutet, dass bereits eine Bank oder ein anderer Gläubiger im ersten Rang eingetragen ist und VI Pfand Office nachrangig abgesichert wird.

Möglich ist das nur, wenn nach Abzug der vorrangigen Bankbelastung noch ein ausreichender freier Sicherheitenwert vorhanden ist. Grundlage der Prüfung ist deshalb nicht der reine Verkehrswert, sondern der konservativ ermittelte freie Überschuss nach allen vorrangigen Rechten, Grundschulden, Restschulden, Kosten und Risikopuffern. Die mögliche Auszahlung wird nicht auf den gesamten Immobilienwert berechnet, sondern ausschließlich auf diesen freien Überschuss, mit einem Rahmen von etwa 25 bis 35 Prozent der freien Summe.

Für eine erste Prüfung im 2. Rang benötigen wir insbesondere:
  • aktueller Grundbuchauszug
  • aktuelle Restschuld der Bank
  • Nachweis über die eingetragene Grundschuld
  • Nachweis, ob Rückstände bei der Bank bestehen
  • vorhandenes Gutachten oder Verkehrswertermittlung
  • Angaben zur Immobilie: Wohnfläche, Grundstücksfläche und Nutzung
  • Informationen zu Mietverhältnissen oder Leerstand
  • Angaben zu weiteren Rechten wie Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht oder Baulasten
Eine Auszahlung im 2. Rang prüfen wir nur, wenn:
  • die Restschuld der Bank nachvollziehbar ist
  • die Rangstelle eindeutig ist
  • keine problematischen vorrangigen Rechte bestehen
  • der Immobilienwert deutlich über der bestehenden Bankbelastung liegt
  • die Immobilie realistisch verwertbar ist
  • ein ausreichender freier Überschuss vorhanden ist

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbesicherung

Nein. Anders als bei beweglichen Werten wird die Immobilie nicht übergeben oder verwahrt. Sie dient über eine erstrangige Grundschuld als dingliche Sicherheit und bleibt in Ihrem Eigentum und Ihrer Nutzung.

Der Rahmen liegt bei etwa 35 bis 50 Prozent des konservativen Liquidationswerts. Bestehende Belastungen, Lage und Verwertbarkeit beeinflussen die Höhe.

Sie ist aufwändiger als die Beleihung beweglicher Werte, da Grundbuch, Bewertung und notarielle Beurkundung erforderlich sind. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab.

In der Regel Grundbuchauszug, Angaben zu bestehenden Belastungen und zum Rang, vorhandene Gutachten sowie bei vermieteten Objekten Nachweise zu den Mieteinnahmen.

Ja. Nach vollständiger Rückzahlung wird die Grundschuld gelöscht oder zurückübertragen. Ihr Objekt ist dann wieder unbelastet.

Ja. Wir bevorzugen den ersten Rang, prüfen aber in bestimmten Fällen auch eine nachrangige Besicherung im zweiten Rang. Maßgeblich ist dann der freie Überschuss nach Abzug der vorrangigen Bankbelastung, beliehen werden etwa 25 bis 35 Prozent dieser freien Summe.

Erster Schritt

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Für eine Immobilienbesicherung in Frankfurt stellen Sie eine unverbindliche Anfrage mit den Eckdaten zu Ihrem Objekt. Wir prüfen Ihre Angaben diskret und melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung.